Globke  und die Ausrottung der Juden Hans Globke war als Ministerialrat im Reichsinnenministerium maßgeblich an der Ausarbeitung der Nürnberger Rassegesetze von 1935 sowie antijüdischer Verordnungen beteiligt. Diese Gesetze entrechteten jüdische Deutsche und schufen das bürokratische Fundament für deren Verfolgung und systematische Vernichtung Globkes Rolle im NS-Regime
Als Jurist verfasste Globke juristische Kommentare zu den Rassegesetzen, die halfen, die Ausgrenzung der Juden in der Gesellschaft administrativ durchzusetzen. Er entwarf zudem Gesetze zur Zwangsumbenennung und war in die Auswanderungs- und Deportationspolitik eingebunden, die eng mit der Vernichtungspolitik verknüpft war. Er selbst rechtfertigte sein Handeln später oft damit, Schlimmeres verhindert zu haben