Liebe Sammler aufgrund meines Alters (73 Jahre) löse ich meine sehr umfassende Münz- und Medaillen-Sammlung aus 55 Jahren Sammelleidenschaft auf. Sie werden im Laufe der Zeit viele interessante Stücke auf meiner Seite finden, die bei der Anschaffung in der Regel erheblich teurer waren.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einen akzeptablen Preisvorschlag zu senden.

ACHTUNG:
Aufgrund Änderungen von ebay muss der Käufer bei Mehrfachkäufen für alle Käufe, die sich in seinem Warenkorb befinden, vom Verkäufer eine Gesamtrechnung anfordern. Dieses geht über den Button Rechnung anfordern.

Er erhält dann von mir eine kombinierte Rechnung mit Versandkosten nach Wert und Gewicht und spart somit überhöhte Versandkosten. Sollten mehrere Artikel
jedoch getrennt bezahlt werden ohne auf meine Gesamtrechnung zu warten, erfolgt die Rechnungsstellung direkt von ebay, ich kann die Rechnung dann nicht mehr korrigieren.

Darüber hinaus ist es bei der Deutschen Post nicht mehr möglich die meisten "Waren" per Einschreiben zu versenden, sodass Sendungen nur noch per Paket oder Päckchen versandt werden können.

Alle Artikel werden bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich mit Sendungsnachweis versandt wie auch im Angebot nachzulesen.

Als privater Verkäufer schließe ich Rücknahme, Nachverhandlung, Garantie, Umtausch und oder Minderung aus. Ich garantiere aber für die Echtheit der Stücke.
Bei Versand in Länder ausserhalb Deutschlands werden Handlingskosten i. H. v. 7 % auf den Rechnungsbetrag inkl. der Versandkosten berechnet.

Rechtliche Hinweise:
Bei einem rein privaten Kauf (von Privat an Privat), trägt gemäß § 447 BGB grundsätzlich der Käufer das Versandrisiko.
Hier sind die wichtigsten Punkte der Rechtsprechung zusammengefasst:
  • Gefahrübergang: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß an den Versanddienstleister (Post, Hermes, etc.) übergeben hat.
  • Keine Ware erhalten: Kommt ein als unversichert vereinbartes Päckchen nicht an, muss der Privatverkäufer den Kaufpreis in der Regel nicht erstatten, da er den Versandnachweis erbracht hat (Übergabe an den Versanddienstleister).
  • Beweislast: Der Verkäufer muss jedoch beweisen, dass er die Ware tatsächlich versendet hat.
  • Ausnahme Grobe Fahrlässigkeit: Hat der Verkäufer die Ware unzureichend verpackt oder entgegen der Vereinbarung (z.B. versichert gewünscht, aber unversichert gesendet) verschickt, haftet er.
  • Grundsätzlich gilt deutsches Recht, unabhängig auf welcher Webseite (Deutschland oder Ausland) die Ware gekauft wurde.