Allgemeine Geschäftsbedingungen der CDM-Vertriebs GmbH
für Verkäufe in Bezug auf Tickets, Karten und sonstige Zutrittsberechtigungen für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns, der CDM-Vertriebs GmbH, (nachfolgend: „CDM “) und dem Kunden/ der Kundin , welche(r) Tickets, Karten und sonstiger Zutrittsberechtigungen gleich welcher Art (nachfolgend: „Tickets“) für Konzerte, Shows, Sportereignisse und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend: „Events“) zum Gegenstand haben, und zwar ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kundenseite erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Der Begriff der Vertragsbeziehungen umfasst dabei – klarstellungshalber und nicht abschließend – auch (i) tatsächliche Verhaltensweisen im Rahmen solcher Beziehungen (wie etwa die Erteilung von Informationen) sowie (ii) vorvertragliches Verhalten der CDM, sofern dieses von rechtlicher Relevanz ist.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in vorliegenden AGB niedergelegt.
(3) Sofern im Folgenden von sog. „personalisierten Tickets“ die Rede ist, sind damit solche Tickets gemeint, bei denen der Veranstalter grundsätzlich Wert darauf legt, dass Identität besteht zwischen der Person, welche das Ticket (erst-)erworben hat, und jener, die das Event dann tatsächlich besucht. Im Regelfall wird dies veranstalterseitig dadurch dokumentiert, dass auf entsprechenden Tickets ein Feld o.ä. vorgesehen ist, in welches der Name des (Erst-)Erwerbers einzutragen ist. Nur ganz ausnahmsweise nimmt der Veranstalter selbst diese Eintragung vor; im Regelfall wird dies dem Besitzer des Tickets selbst überlassen.
§ 2 Angebot und Annahme, Art der Leistung
(1) Sofort-Kaufen
Stellen wir über das Angebotsformat „Sofortkaufen“ einen Artikel im Festpreisformat ein, so geben wir damit ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmen wir einen Festpreis pro verfügbarem Artikel und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer).
Bei Nutzung der Sofort-Kaufen-Funktion nehmen Sie unser Vertragsangebot dadurch an, dass Sie den von eBay bereitgestellten Bestellprozess durchlaufen und abschließend den Button „Kaufen“ betätigen
(2) Preisvorschlag
Bieten wir (zusätzlich zum Festpreisangebot) die Preis-Vorschlagsoption an, so können Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages zu einem von Ihnen bestimmbaren Kaufpreis und Stückzahl abgeben.
Erklären wir daraufhin innerhalb des nachstehend beschriebenen Gültigkeitszeitraums des Preisvorschlags die Annahme des Angebots, so kommt ein wirksamer Vertragsschluss zustande.
Preisvorschläge haben eine Gültigkeit von 48 Stunden oder bis zum Angebotsende, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird. Angebotsende ist dabei das von uns festgelegte Ende des Angebots oder die Beendigung durch zwischenzeitlichen Verkauf des Artikels per Sofort-Kaufen oder Preisvorschlag an einen anderen Käufer. Während des Zeitraums der vorgenannten Angebotsgültigkeit sind Sie an Ihr Angebot gebunden und wir können dieses annehmen.
(3) Auktion
Bieten wir die Artikel in einer Auktion an, so kommt ein verbindlicher Kaufvertrag nur mit dem Bieter (Käufer) zustande, der zum vorher von uns festgelegten Zeitpunkt, das höchste Gebot abgegeben hat.
Dieser wird nach gewonnener Auktion über das eBay System informiert und ist dann zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
(4) Die von uns beworbenen Tickets sind bereits in unserem Eigentum oder im Eigentum eines Dritten und können sofort nach Freigabe durch den Veranstalter digital oder postalisch zugestellt werden. Das Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrags geht daher vom Kunden aus, sobald er im Rahmen der Bestellabwicklung nach Durchlaufen einer letzten Korrekturmöglichkeit (angezeigt wird eine entsprechende Bestellübersicht) den Bestellbutton (o.ä.) anklickt. Eine Annahme dieses Angebots durch uns liegt unmittelbar nach Kaufabschluss des Kunden vor.
(5) Die gem. oben Absatz (1) seitens CDM zu erbringende Leistung erfordert je nach Art des Tickets (insbesondere bei sog. personalisierten Tickets) diverse Mitwirkungshandlungen des Kunden, etwa die Zurverfügungstellung jener Daten und Dokumente wie auch die Abgabe solcher Erklärungen, welche nach den konkreten Umständen erforderlich sind, um den Ticket-Transfer durchführen zu können. CDM wird dem Kunden die hierzu erforderlichen Instruktionen erteilen. Das Unterlassen entsprechender Mitwirkungshandlungen durch den Kunden berechtigt CDM – jedenfalls nach erfolgloser Fristsetzung – zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
(6) CDM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Veranstalter von Events seit einiger Zeit unterschiedliche Mittel und (vertragliche) Gestaltungsinstrumente verwenden (nachfolgend: „Event-AGB“), um Ticket-Transfers zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, insbesondere dann, wenn Dritte (wie hier die CDM) kommerzielle Dienste in Bezug auf den Erwerb von Tickets vom vorherigen Eigentümer erbringen. Namentlich gilt dies im Fall von personalisierten Tickets. CDM ist bemüht, das hierbei auftretende Konfliktpotential zu reduzieren, insbesondere dadurch, dass sie nicht zwingend selbst (Zwischen-)Eigentümerin des Tickets wird, sondern die Voraussetzungen für einen Direkterwerb des Kunden vom früheren Eigentümer schafft.
(7) Bei Gelingen eines rechtswirksamen Ticket-Transfers auf den Kunden richten sich sämtliche Ansprüche (wie auf Zutritt zur und Durchführung der Veranstaltung) ausschließlich gegen den Veranstalter des jeweiligen Events. Spätestens mit der Zustellung des Tickets an den Kunden – nach zumindest faktisch erfolgtem Ticket-Transfer – hat CDM ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag vollständig erfüllt. CDM ist insbesondere keine Partei des (möglichen) Rechtsverhältnisses, welches sich aus dem Erhalt des Tickets durch den Kunden zwischen diesem und dem Veranstalter ergeben kann. Umstände, welche sich insoweit ereignen (z.B. die Absage oder der Abbruch eines Events wie auch dessen Verschiebung oder sonst wesentliche Änderung, gleich aus welchen Gründen, insg. als „Eventabsage“ bezeichnet, die mögliche Verletzung eines Kunden auf einem Event usw.), betreffen mithin ausschließlich die rechtliche Beziehung zwischen Kunde und Veranstalter.
(8) Die Angaben zu den Events erhält CDM von den Veranstaltern. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt der CDM gemachten Angaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt selbst für solche Angaben, die nicht vom Veranstalter herrühren; § 276 Absatz 3 BGB bleibt unberührt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand und Bereitstellung, Rücktritt durch CDM
(1) Aus der Rolle von CDM als Partei, die einerseits als Dienstleister agiert, um auf den Kunden das Ticket zu übertragen und anderseits als Verkäufer des Tickets, ergeben sich die folgenden Vergütungsansprüche der CDM gegenüber dem Kunden:
(2) Die von uns angegebenen Preise sind stets Endpreise und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(3) Die Wahl zwischen Versand oder Übergabe (oder auch Hinterlegung) liegt bei CDM; letzteres stellt lediglich eine besondere, freiwillige Serviceleistung von CDM dar. In Besitz(mittlung) von CDM befindliche digitale Tickets werden zeitnah – d.h. jedenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit vor dem Event, also grundsätzlich nicht später als ca. 1 - 7 Tage vor dessen Stattfinden –, zur Versendung gebracht (kundenseitige Zahlung vorausgesetzt). Zu beachten ist hierbei, dass manche (insbesondere ausländische) Veranstalter und dementsprechend auch deren Abnehmer (welche regelmäßig die „Gegenpartei“ des Ticket-Transfers sind) die Tickets erst kurz vor dem Stattfinden des Events ausgeben bzw. zum Transfer freigeben und auch CDM diese dann (naturgemäß) nicht eher herausgeben bzw. übertragen kann. In solchen Fällen kann – namentlich zur Verhinderung von das Event überdauernden Postlaufzeiten – eine Übergabe des Tickets (ggfs. auch erst am Tage der Veranstaltung vor Ort) statt vorheriger digitaler oder postalischer Versendung unvermeidlich sein.
(4) Bei einer Übergabe liegt die genaue Orts- und Zeitbestimmung im billigen Ermessen von CDM, entsprechende Hinweise sind vom Kunden zu beachten. CDM ist bestrebt, im Regelfall eine Übergabe vor Ort zu ermöglichen, d.h. am Ort des Events. Dies kann auch eine Hinterlegung an der Abendkasse sein.
(5) Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass zwischen Kunde und CDM eine Sondervereinbarung über individuelle Zustellungen und / oder besondere Formen der Übergabe vereinbart werden, nebst eigenständiger Kostenregelung. Eine solche individuelle Vereinbarung hat dann Vorrang vor diesen AGB.
(6) Werden die Tickets vom Veranstalter in elektronischer Form (als „E-Ticket“ oder QR- Code für das Smartphone) ausgegeben, so erfolgt der Versand ebenfalls in elektronischer Form. Es steht der CDM frei, das Ticket als Anhang per E-Mail zu versenden, dem Kunden Login-Daten für Webseiten von Dritten zur Verfügung zu stellen, oder das Ticket auf die hinterlegte E-Mail des Kunden zu übertragen.
(7) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung (entscheidend hierfür ist die Wertstellung des geschuldeten Betrags auf dem Konto von CDM bzw. des Plattformbetreibers), sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Jedenfalls in Fällen, in denen zwischen dem letzten Tag der Zahlungsfrist und dem Event ein Zeitraum von weniger als 3 Wochen liegt, bedarf der Rücktritt durch CDM keiner vorherigen Fristsetzung, da CDM andernfalls an einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung des zuvor ggfs. bereits beschafften Tickets, für welches eventuell schon entsprechende Auslagen entstanden sind, u.U. gehindert wäre. Mit der nicht fristgerechten Zahlung bietet der Kunde der CDM konkludent und unwiderruflich die Übereignung eines zwischenzeitlich eventuell bereits beschafften Tickets an letztere an, und zwar gegen Erlass des Anspruchs aus oben Absatz (1). Weitere Ansprüche gegen den Kunden aufgrund Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrags von dessen Seite bleiben vorbehalten.
(8) Ist der Kunde Unternehmer, trägt er das Risiko der Versendung im Sinne von § 447 BGB. Ist der Kunde Verbraucher, gilt Vorstehendes dann, wenn ihm im Rahmen der Bestellabwicklung ausdrücklich eine Versandversicherung angeboten wurde und der Kunde diese abgelehnt hat.
(9) Sollte ein sofortiger Versand des Tickets nicht möglich sein, siehe (3), dann wird unmittelbar ein Voucher per Post versendet, um den geforderten Versand der Plattform zu gewährleiten. Die Leistung des Versandes ist damit erfüllt, die Leistung des Kaufvertrages ist erst nach Übermittlung des Tickets erfüllt.
§ 4 Gewährleistung, Haftung und Eventbedingungen; Eventabsage
(1) Dem Kunden wird grundsätzlich empfohlen, das Ticket unmittelbar nach dessen Erhalt auf eventuelle Diskrepanzen zwischen dessen tatsächlichem Inhalt und jenem der Bestellung (Inhalt der Dienstvertragsbestätigung) zu überprüfen (beispielsweise falsches Event oder falsche Platzkategorie) und vorhandene Abweichungen zeitnah per Email oder über das Nachrichtensystem der Plattform zu melden. Ansprüche des Kunden, namentliche solche auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen und den Grenzen des nachstehenden Absatzes (4).
(2) Pflichtverletzungen seitens CDM, welche durch diese nicht zu vertreten sind, berechtigen vorbehaltlich § 323 II BGB den Kunden jedenfalls dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn sie nicht zu einer Beeinträchtigung des Ticket-Transfers geführt haben. Sonstige (zusätzliche) gesetzliche Anforderungen an die Geltendmachung von Rücktrittsrechten bleiben – klarstellungshalber – unberührt. Informatorisch wird der Kunde darauf hingewiesen, dass das gesetzliche Dienstvertragsrecht Gewährleistungsansprüche nicht kennt.
(3) Dem Kunden ist bekannt und er wird hiermit noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Teilnahme am Event ausschließlich nach Maßgabe des Vertragsverhältnisses bestimmt, welches (möglicherweise) auf Grundlage des Tickets zwischen dem Kunden und dem Veranstalter des Events zustande kommt. CDM hat auf dieses Vertragsverhältnis keinerlei Einfluss. Der Veranstalter gestaltet dieses regelmäßig durch den Einsatz eigener AGB wie auch sonstiger Bestimmungen, deren Befolgung durch den Kunden in dessen eigenen Interesse liegt. Nichtbeachtung kann zu rechtlichen oder tatsächlichen (teilweise erheblichen) Nachteilen auf Kundenseite führen, nicht zuletzt dem Ausschluss vom Event. Derartige Vorgänge sind ohne jeden Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen CDM und Kunde.
(3a) Ebenso wenig hat CDM einzustehen für eine Eventabsage; hieraus sich für den Kunden eventuell ergebende Ansprüche richten sich einzig – so überhaupt – gegen den Veranstalter. Der Vergütungsanspruch von CDM i.S.v. § 3 Absatz (1) bleibt auch hier unberührt. Sollten bei einer (endgültigen) Absage des Events o.ä. durch den Veranstalter Erstattungen an CDM erfolgen, welche sich konkreten Tickets zuordnen lassen, wird CDM auf Kulanzbasis prüfen, ob solche Zahlungen an die jeweiligen Kunden gegen Vorlage des Originaltickets (und Abtretung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechte) weitergeleitet werden können. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Erstattungen von Veranstaltern sich nicht auf den in § 3 Absatz (1) (a) enthaltenen Vergütungsanteil (also insbesondere die Ticketübertragung als solche) erstrecken. Dieser Kostenposten ist also im Falle einer Eventabsage in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(4) CDM haftet auf Schadensersatz (oder Aufwendungsersatz), und zwar unabhängig von der Rechtsnatur (insbesondere der konkreten Anspruchsgrundlage) sowie der Art und des Umfangs (Schadensersatz statt der Leistung, Verzugsschaden, Begleitschaden, Folgeschaden etc.) des geltend gemachten Anspruchs,
(a) nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern:
(aa) der Kunde Ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
(bb) eine übernommene Garantie oder schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat oder vertrauen darf;
(cc) ein schuldhaftes Verhalten von CDM zur einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden führt;
(dd) eine zwingende Haftung nach ProdHG begründet ist.
Entsprechendes Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
(b) In den Fällen (bb) von (a) ist die Haftung von CDM jedoch – falls das Verschulden unterhalb der Ebene grober Fahrlässigkeit liegt – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Zugleich ist dann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(c) Im Übrigen – d.h. für Konstellationen außerhalb der oben in (aa) bis (dd) von (a) geregelten Fälle – ist eine Haftung von CDM auf Schadens- / Aufwendungsersatz ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GL.
(d) Eine Veränderung der Beweislast zulasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen zu (a) – (c) nicht verbunden.
§ 5 Gesetzliches Widerrufsrecht / Widerruf / Vorzeitiges Erlöschen
(1) In Bezug auf Verträge zwischen Ihnen und uns, die online und mithin im Wege des Fernabsatzes zustande kommen, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach näherer gesetzlicher Maßgabe zu (vgl. dazu nachstehenden Abs. (2)). Es gibt jedoch Umstände, die zu einem vorzeitigen Erlöschen dieses Widerrufsrechts führen, insbesondere:
Widerrufen Sie vor vollständiger Vertragserfüllung durch uns, so schulden Sie einen sich nach § 357a Abs. 2 BGB zu berechnenden angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis dahin schon erbrachte Dienstleistung. Im Regelfall wird hierbei zwecks Wertermittlung eine vergleichende Betrachtung angestellt auf Basis des vereinbarten Preises für die gesamte Dienstleistung im Abgleich mit dem insoweit bereits erbrachten Leistungsteil.
Im Übrigen gilt:
(2) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der CDM-Vertriebs GmbH, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Folgendes Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 6 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) CDM bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die persönlichen Daten des Kunden werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. CDM ist berechtigt, diese Daten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, nicht zuletzt der DSGVO, an von ihr mit der Durchführung des Vertrags zwischen ihr und dem Kunden beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können. Auch hierbei sichert CDM zu, dass die Daten des Kunden nicht zu Marketingzwecken an (sonstige) Dritte weitergegeben werden.
(2) Bei entsprechender Einwilligung des Kunden sind wir sowie ggf. unser Co-Branding-Partner, von dessen Website der Kunde unseren Shop aufgesucht bzw. unsere Dienste beauftragt hat, darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
(3) Kreditkartendaten sowie Kontodaten werden nicht verarbeitet oder gespeichert und auch keinen Dritten zugänglich gemacht. Sämtliche Bestell- und Bezahltransaktionen sind SSL verschlüsselt.
§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Sofern der Kunde nicht zugleich Kaufmann ist, bleiben die gesetzlichen Regelungen über Gerichtsstände, z.B. verbrauchergünstige Wahlrechte oder Zuständigkeitsregelungen der EG-VO Nr. 44/2001, unberührt.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten in Bezug auf oder in Zusammenhang mit Tickets und den sich auf diese beziehenden vertraglichen Beziehungen – einschließlich lediglich angebahnter Vertragsverhältnisse – sind national wie international ausschließlich die Gerichte in Deutschland zuständig, falls der Kunde Kaufmann oder eine sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist. Örtlich sind in diesem Fall allein die im Gerichtsbezirk für Leipzig, Deutschland gelegenen Gerichte zuständig. Uns steht es jedoch frei, den Kunden, der Kaufmann oder sonstige Person ohne Verbrauchereigenschaft ist, auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Es gilt (unabhängig davon, ob wir einen Partner in die Erfüllung des Vertragsverhältnisses einschalten) das Recht der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: „BRD“), jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der BRD hat, dann jedoch mit der Maßgabe, dass die Anwendung deutschen Rechts solche Bestimmungen am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden nicht verdrängen soll, die dessen Schutz bezwecken und von denen nach dem dortigen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(4) Im Falle eventueller Unklarheiten, Inkonsistenzen oder Widersprüchen zwischen dieser (deutschen) Version der AGB und eventuell bestehenden anderssprachlichen Fassungen, ist die deutsche Version maßgebend.
(5) Sollten bei Verträgen zwischen CDM und dem Kunden, deren Bestandteil diese AGB durch entsprechende Einbeziehung werden, einzelne oder mehrere ihrer Bestimmungen oder Teile davon außerhalb dieser AGB unwirksam sein oder werden, und zwar aus anderen Gründen als jenen der §§ 305 – 310 BGB, so soll davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. ihrer Teile nicht berührt werden; vielmehr sind CDM und Kunde in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.