Dr. Stähler DICOTEX® Rasen Unkraut-Frei 100 ml für 100 m²

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Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


„Dicotex® Rasen Unkraut-Frei von Dr. Stähler ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit den Wirkstoffen 2,4-D, MCPA, Mecoprop-P und Dicamba. Das wasserlösliche Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und mit Spritzschirm oder Gießbrause auf den Rasen ausgebracht. Zugelassen ist die Anwendung gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen.“


Auf einen Blick

  • Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen
  • Konzentrat zum Spritzen oder Gießen: 1 ml Mittel je m² (Spritzen in 100 ml Wasser, Gießen in 1 Liter Wasser), ausreichend für ca. 100 m²
  • Nicht im Ansaatjahr anwenden, höchstens 1 Anwendung pro Jahr
  • Wirkstoffe: 2,4-D (70 g/l), MCPA (70 g/l), Mecoprop-P (42 g/l), Dicamba (20 g/l)
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
  • Anwendungszeitraum: Spritzen vom Frühjahr bis Herbst, Gießen während der Vegetationsperiode von April bis September
  • Packungsgröße: 100 ml


Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)

  • Das Mittel in der erforderlichen Menge (1 ml je m²) in die Hälfte des Wassers geben, mit der restlichen Wassermenge auffüllen und gut umrühren. Stets nur so viel Brühe ansetzen, wie für die Fläche gebraucht wird.
  • Spritzen: 1 ml Mittel in 100 ml Wasser je m² mit Spritzschirm ausbringen, zum Beispiel 50 ml Mittel in einer 5-Liter-Gartenspritze für 50 m². Anwendung vom Frühjahr bis Herbst.
  • Gießen: 1 ml Mittel in 1 Liter Wasser je m² mit Gießrechen oder Gießbrause ausbringen, zum Beispiel 5 ml Mittel in einer 5-Liter-Gießkanne für 5 m². Anwendung während der Vegetationsperiode von April bis September.
  • Auf gut entwickelte Unkräuter oder im Rosettenstadium ausbringen und auf eine gleichmäßige Verteilung achten. Laut Hersteller bei wüchsigem Wetter (15 bis 25 °C) und gut entwickeltem Blattwerk anwenden; die Blätter sollten trocken sein, nach der Anwendung sollte etwa 6 Stunden kein Regen fallen.
  • Nicht im Ansaatjahr anwenden, erst ab dem ersten Standjahr des Rasens. Höchstens 1 Anwendung pro Jahr.
  • Laut Hersteller mindestens 5 Tage vor und 5 Tage nach der Anwendung nicht mähen.
  • Laut Wirkungsspektrum des Herstellers nicht ausreichend erfasst werden Gräser und Moose, weniger gut Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau und Wiesenkerbel.
  • Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt. Im Behandlungsjahr anfallendes Mähgut nicht verfüttern.
  • Nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton oder Kopfsteinpflaster ausbringen. Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten.
  • Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel das Ausstechen einzelner Unkräuter.
  • Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. Bei der Ausbringung/Handhabung Schutzbrille, langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen; laut Etikett beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel zusätzlich eine Gummischürze. Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
  • Gieß- und Spritzgeräte nach dem Einsatz gründlich auf unversiegeltem Boden zunächst mit Wasser, dann mit Spülmittellösung reinigen. Das Reinigungswasser auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.


Lagerung und Entsorgung

  • Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Kühl und trocken lagern, nicht unter 0 °C abkühlen lassen und keinen Temperaturen über 35 °C aussetzen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
  • Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Sorgfältig restentleerte oder gespülte Verpackungen dem Hausmüll oder – falls entsprechend gekennzeichnet – dem örtlichen Recyclingsystem zuführen.
  • Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben und nicht in die Kanalisation gelangen lassen, sondern in der Originalverpackung bei der Sammelstelle für Haushaltschemikalien abgeben. Weitere Auskünfte erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung.


Pflichtangaben

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Handelsbezeichnung: Dicotex Rasen Unkraut-Frei (Marke Dr. Stähler)
Zulassungsnummer: 005747-63
Zulassungsinhaber und Vertrieb: UPL Holdings Coöperatief U.A. (Zulassungsinhaber); Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG (Vertrieb)
Wirkungsbereich: Herbizid
Wirkstoff: 2,4-D 70 g/l (6,5 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; MCPA 70 g/l (6,5 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; Mecoprop-P 42 g/l (3,9 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; Dicamba 20 g/l (1,9 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Zulassungsende: 15.08.2027
Einstufung: Signalwort: Achtung; Gefahrenpiktogramm laut Zulassung: GHS07 (Ausrufezeichen); Sicherheitsdatenblatt und Etikett nennen zusätzlich GHS09 (Umwelt)
GHS07

Gefahrenhinweise
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • EUH208 Enthält 2,4-D als DMA-Salz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise
  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P264 Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen.
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter Sammelstelle zuführen.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
  • SPe 04 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen

Anwendungsbestimmungen (BVL)
  • NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen (BVL, Auszug ohne Kennzeichnungsauflagen an den Hersteller)
  • SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (Entfällt im Haus- und Kleingartenbereich für alle hier dargestellten Anwendungsgebiete.)
  • SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (Entfällt im Haus- und Kleingartenbereich für alle hier dargestellten Anwendungsgebiete.)
  • SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
  • VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
  • VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
  • HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu beachten.
  • SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (Entfällt im Haus- und Kleingartenbereich für alle hier dargestellten Anwendungsgebiete.)
  • SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
  • SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
  • NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
  • HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
  • NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Hinweise (BVL)
  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Zugelassene Anwendungsgebiete für nicht-berufliche Anwender

005747-63/01-002
Kultur/Objekt: Rasen
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau, Freiland
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 100 ml/100 m² Mittel in 10 l/100 m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, Herbst
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 1 Anwendung pro Kultur bzw. Jahr
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Auflagen
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
  • SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".

005747-63/00-004
Kultur/Objekt: Rasen
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau, Freiland
Anwendungstechnik: Gießen
Aufwand: 1 ml/m² Mittel in 1 l/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, April bis September
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 1 Anwendung pro Kultur bzw. Jahr
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Auflagen
  • SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
  • SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.


Sicherheitsdatenblatt: PDF-Datei

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