Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Handelsbezeichnung: Dicotex Rasen Unkraut-Frei (Marke Dr. Stähler)
Zulassungsnummer: 005747-63
Zulassungsinhaber und Vertrieb: UPL Holdings Coöperatief U.A. (Zulassungsinhaber); Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG (Vertrieb)
Wirkungsbereich: Herbizid
Wirkstoff: 2,4-D 70 g/l (6,5 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; MCPA 70 g/l (6,5 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; Mecoprop-P 42 g/l (3,9 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; Dicamba 20 g/l (1,9 Gew.-%), als Dimethylamin-Salz; Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat (SL)
Zulassungsende: 15.08.2027
Einstufung: Signalwort: Achtung; Gefahrenpiktogramm laut Zulassung: GHS07 (Ausrufezeichen); Sicherheitsdatenblatt und Etikett nennen zusätzlich GHS09 (Umwelt)
Gefahrenhinweise
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- EUH208 Enthält 2,4-D als DMA-Salz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P264 Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
- P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P501 Inhalt/Behälter Sammelstelle zuführen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
- SPe 04 Zum Schutz von (Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen) nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen
Anwendungsbestimmungen (BVL)
- NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen (BVL, Auszug ohne Kennzeichnungsauflagen an den Hersteller)
- SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (Entfällt im Haus- und Kleingartenbereich für alle hier dargestellten Anwendungsgebiete.)
- SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (Entfällt im Haus- und Kleingartenbereich für alle hier dargestellten Anwendungsgebiete.)
- SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
- WMH4: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
- VH334: Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
- VH381: Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
- HF1891: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
- SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
- SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
- SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu beachten.
- SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
- SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (Entfällt im Haus- und Kleingartenbereich für alle hier dargestellten Anwendungsgebiete.)
- SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
- SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
- SF243: Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
- NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
- NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
- HS2202: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
- NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
- NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Hinweise (BVL)
- NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Anwendungsgebiete für nicht-berufliche Anwender 005747-63/01-002 Kultur/Objekt: Rasen
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau, Freiland
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 100 ml/100 m² Mittel in 10 l/100 m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, Herbst
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 1 Anwendung pro Kultur bzw. Jahr
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Auflagen
- SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
- SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
005747-63/00-004 Kultur/Objekt: Rasen
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau, Freiland
Anwendungstechnik: Gießen
Aufwand: 1 ml/m² Mittel in 1 l/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode, April bis September
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 1 Anwendung pro Kultur bzw. Jahr
Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Auflagen
- SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
- SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.