SUBSTRAL® CELAFLOR® Power-Unkrautfrei WEEDEX® TOTAL Konzentrat - 230 ml

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Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


„SUBSTRAL® Celaflor® Power-Unkrautfrei WEEDEX® TOTAL Konzentrat von Evergreen Garden Care Deutschland GmbH ist ein Pflanzenschutzmittel (Herbizid) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Das Konzentrat wird mit Wasser verdünnt und gezielt auf die Unkräuter gespritzt. Zugelassen ist die Anwendung im Freiland an Ziergehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen.“


Auf einen Blick

  • Pflanzenschutzmittel (Herbizid) gegen zweikeimblättrige Unkräuter
  • Im Freiland für Ziergehölze sowie Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Wege und Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde)
  • Konzentrat: 2,3 ml Mittel in höchstens 30 ml Wasser je m², ausreichend für ca. 100 m²
  • Wirkstoff: Pelargonsäure (565,5 g/l)
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
  • Anwendungszeitraum: ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe
  • Packungsgröße: 230 ml


Anwendung (Angaben des Herstellers und der Zulassung)
  • Grunddosierung laut Hersteller: Für etwa 1 Liter fertige Spritzlösung 77 ml Konzentrat in 1 Liter Wasser lösen.
  • Je m² 2,3 ml Mittel in höchstens 30 ml Wasser ausbringen (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²). Als Einzelpflanzenbehandlung mit Spritzschirm spritzen.
  • Die Spritzbrühe gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen und die Unkräuter vollständig benetzen, bis die Flüssigkeit gerade noch nicht abtropft.
  • Ab Frühjahr anwenden, solange die Unkräuter höchstens 10 cm hoch sind.
  • Je Befall höchstens eine Anwendung; insgesamt höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
  • Auf befestigten Freilandflächen (zum Beispiel Wege, Terrassen, Hofflächen) und auf sonstigen Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist die Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
  • Vor einer chemischen Behandlung nichtchemische Möglichkeiten prüfen, zum Beispiel Jäten oder eine für Fläche und Unkrautart geeignete mechanische Bearbeitung.
  • Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht. Nicht zur Anwendung im Rasen.
  • Die Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig; der nach Länderrecht vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ist einzuhalten. Unabhängig davon muss die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern laut Zulassung mit mindestens 10 m Abstand erfolgen. Anwendungsflüssigkeiten, deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer, die Kanalisation oder Hof- und Straßenabläufe gelangen lassen.
  • Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Wiederaustrieb ist möglich.
  • Behandelte Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • Beim Umgang mit dem Mittel Schutzhandschuhe tragen; bei der Ausbringung/Handhabung zusätzlich Schutzbrille, langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk. Weitere Schutzmaßnahmen siehe Sicherheitsdatenblatt.
  • Restmengen angesetzter Spritzlösung im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen ausbringen. Sprühgerät nach Gebrauch dreimal mit Wasser durchspülen und die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Sprühbelages auf der behandelten Fläche ausbringen.


Lagerung und Entsorgung
  • Kühl, trocken und frostfrei über 8 °C lagern. Stets fest verschlossen im Originalgebinde aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
  • Altbestände und Reste nicht mit dem Hausmüll, über das WC oder die Kanalisation entsorgen, sondern einem Sonderabfallsammler übergeben.


Pflichtangaben

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Handelsbezeichnung: Power-Unkrautfrei WEEDEX Total Konzentrat (Marke SUBSTRAL® Celaflor®)
Zulassungsnummer: 00A107-60
Zulassungsinhaber und Vertrieb: Evergreen Garden Care Deutschland GmbH, Am Brand 41, 55116 Mainz
Wirkungsbereich: Herbizid
Wirkstoff: Pelargonsäure (CAS 112-05-0) 565,5 g/l (59,09 Gew.-%); Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Zulassungsende: 01.12.2027
Einstufung: Signalwort: Achtung; Gefahrenpiktogramm: GHS07 (Ausrufezeichen)
GHS07

Gefahrenhinweise
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheitshinweise
  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
  • P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
  • P280 Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
  • SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • Giftnotruf (laut Sicherheitsdatenblatt): +49 (0) 800 14 74 74 1

Anwendungsbestimmungen (BVL)
  • NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Auflagen (BVL, Auszug ohne Kennzeichnungsauflagen an den Hersteller)
  • SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
  • NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • WMH0: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
  • SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Hinweise (BVL)
  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Zugelassene Anwendungsgebiete für nicht-berufliche Anwender

00A107-60/00-001
Kultur/Objekt: Ziergehölze
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau, Freiland
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 2,3 ml/m² Mittel in höchstens 30 ml/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; Abstand zwischen den Anwendungen mindestens 7 Tage
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsbestimmungen
  • NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mindestabstand: 10 m.
Auflagen
  • WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.

00A107-60/00-002
Kultur/Objekt: Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Nichtkulturland, Freiland
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 2,3 ml/m² Mittel in höchstens 30 ml/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; Abstand zwischen den Anwendungen mindestens 7 Tage
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsbestimmungen
  • NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mindestabstand: 10 m.
Auflagen
  • WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
  • NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.


Sicherheitsdatenblatt: PDF-Datei

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