Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Handelsbezeichnung: Power-Unkrautfrei WEEDEX Total Konzentrat (Marke SUBSTRAL® Celaflor®)
Zulassungsnummer: 00A107-60
Zulassungsinhaber und Vertrieb: Evergreen Garden Care Deutschland GmbH, Am Brand 41, 55116 Mainz
Wirkungsbereich: Herbizid
Wirkstoff: Pelargonsäure (CAS 112-05-0) 565,5 g/l (59,09 Gew.-%); Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) (EC)
Zulassungsende: 01.12.2027
Einstufung: Signalwort: Achtung; Gefahrenpiktogramm: GHS07 (Ausrufezeichen)
Gefahrenhinweise
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
- P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
- P280 Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
- P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle und Sondermüll gemäß lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
- SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- Giftnotruf (laut Sicherheitsdatenblatt): +49 (0) 800 14 74 74 1
Anwendungsbestimmungen (BVL)
- NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
- SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Auflagen (BVL, Auszug ohne Kennzeichnungsauflagen an den Hersteller)
- SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
- SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
- NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
- NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
- NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
- EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
- NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
- WMH0: Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
- SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
- SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
- SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Hinweise (BVL)
- NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Zugelassene Anwendungsgebiete für nicht-berufliche Anwender 00A107-60/00-001 Kultur/Objekt: Ziergehölze
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Zierpflanzenbau, Freiland
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 2,3 ml/m² Mittel in höchstens 30 ml/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; Abstand zwischen den Anwendungen mindestens 7 Tage
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsbestimmungen
- NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mindestabstand: 10 m.
Auflagen
- WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
00A107-60/00-002 Kultur/Objekt: Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Schadorganismen: Zweikeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet: Nichtkulturland, Freiland
Anwendungstechnik: Spritzen
Aufwand: 2,3 ml/m² Mittel in höchstens 30 ml/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr
Anwendungen: je Befall höchstens 1 Anwendung, höchstens 4 Anwendungen pro Kultur bzw. Jahr; Abstand zwischen den Anwendungen mindestens 7 Tage
Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Anwendungsbestimmungen
- NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mindestabstand: 10 m.
Auflagen
- WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
- NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.