STW Balkon-Kraftwerk 820 W – 2×410W Solarmodule (schwarz) + 600W Mikro-Wechselrichter + Balkon-Halter
Produktbeschreibung
Details Solarpanel
Leerlaufspannung: 37,68V
Kurzschlussstrom: 13,72A
Ausgangsspannung: 31,4V
Nennstrom: 13,06A
Maximale Systemspannung: 1000V
Moduleffizienz: 21,27%
Größe des Panels: H:172 x B:115 x T:3.5 cm
Details Inverter
Mit dem Kauf bestätige ich, dass ich das STW Balkonkraftwerk als Privatperson kaufe und Betreiber der Anlage bin. Ich versichere außerdem, dass die Anlage auf einem begünstigten Gebäude (z. B. Privatwohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Freizeitanlagen) installiert wird.
STW Solarpanel 410W – Effiziente Module für Ihr Balkonkraftwerk
Unsere 410 W Solarpanels (Toleranz -0/+5 W) bieten hohe Modulwirkungsgrade von 21,27 % und wandeln Sonnenlicht effizient in Strom um. Die STW-Module liefern konstante Leistung auch bei weniger idealen Lichtbedingungen und sind speziell für den Einsatz in Balkonkraftwerken und kleinteiligen PV-Anwendungen konzipiert.
Die robusten, witterungsbeständigen Paneele in elegantem Schwarz wurden für dauerhafte Stabilität entwickelt und fügen sich unauffällig in Fassaden oder Balkone ein.
STW Mikro-Wechselrichter 600W – Kompakt, effizient und netzgekoppelt
Der 600 W Mikro-Wechselrichter mit MPPT-Technologie maximiert die Energieausbeute Ihrer Solarmodule und erreicht eine Effizienz von 95 %. Der Wechselrichter lässt sich per WiFi betreiben und ermöglicht einfache Überwachung und Konfiguration.
Der Mikroinverter bietet wählbare Ausgangsspannungen (120 V oder 230 V), ein kompaktes Gehäuse (25,8 × 23,8 × 10,1 cm), ein leichtes Gewicht von 1,5 kg und Schutzart IP65 für den Außeneinsatz. Durch die hohe Effizienz und den geringen Nachtverbrauch ist er ideal für netzgekoppelte Balkonkraftwerke.
Das Komplettset STW Balkon-Kraftwerk 820 W enthält alles für eine schnelle Montage: 2× 410 W Solarmodule, 1× 600 W Mikro-Wechselrichter, Verbindungskabel und Balkon-Halter. Jeder Bestandteil wurde geprüft, um Zuverlässigkeit und sichere Netzeinspeisung zu gewährleisten. Technischer Support und Zubehör aus unserem Shop runden das Angebot ab – ideal für Eigentümer von Privatwohnungen, Gartenlauben oder ähnlichen Anlagen.
*Hinweise zur Mehrwertsteuerbefreiung
Ab dem 1. Januar 2023 entfällt nach §12 Abs. 3 UstG bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten. In der Regel reicht es aus, dem Verkäufer der Komponenten dies schriftlich zu versichern.
Nach der Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Mehrwertsteuer mehr anfällt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Lieferungen von Solarmodulen erfolgt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, des Speichers, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
- Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR (Marktstammdatenregister) registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht maßgeblich.
- Sie erbringen uns gegenüber den Nachweis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dazu ist es Ausreichend, wenn Sie als Erwerber schriftlich erklären, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
Sollte sich nachträglich zeigen, dass diese Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht erfüllt sind (z.B. durch Außenprüfung), so erklären Sie sich mit der nachträglichen in Rechnungstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.
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