Mauerverbinder / Flachanker 300mm | 50 Stück Abmessung: 300mm x 20mm x 0,7mm
Bauaufsichtlich zugelassen: Zul-Nr.: Z-17.1-711 aus Edelstahl Werkst.Nr. 1.4401 / 1.4362 Anwendungsgebiete: Der traditionelle Mauerverbinder im Mauerwerksbau. Mauerverbinder für die Stumpfstoßtechnik zum Verbinden einer Längs- und Querwand. Mauerwerksverbinder zum Herstellen von Wandanschlüssen. Die Mauerverbinder sind zur Hälfte in der Lagerfuge einzulegen, an welcher die aussteifende Wand anstößt. Somit wird ein fester Verbund gewährleistet (Stumpfstoßtechnik). Anleitung: Die Mauerverbinder müssen vollständig in die Fuge eingebettet werden. Verbinder dazu in halber Fugenhöhe einlegen und Oberseite mit Mörtel bedecken. Mindestfugendicke 2 mm (bei Mauerwerk im Dünnbettverfahren). Rechtwinklig zwischen Stirnflächen der miteinander zu verbindenden Wände einbauen. Stoßfugen zwischen quer zueinander verlaufenden Wänden sind stets über die Wanddicke zu vermörteln. Mindesteinbindelänge: 140 mm
Für zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bis zu 4-geschossige Gebäude lassen sich einfache Regelausführungen des Ankeranschlusses zwischen tragender Wand und aussteifender Querwand angeben. Hierbei werden folgende Verankerungsstellen, über die Gebäudehöhe verteilt, vorgesehen,
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu zwei Geschossen: in jede 2. Lagerfuge (Abstand ≤ 50 cm) wird ein Mauerverbinder eingelegt. Bei Gebäuden mit zwei bis vier Geschossen in jede Lagerfuge (Abstand ≤ 25 cm) wird ein Mauerverbinder eingelegt.
Unter folgenden Voraussetzungen gelten o.g. Regelausführungen: Geschosshöhe h ≤ 2,75 m Wanddicke der tragenden Wand d ≤ 24 cm Abstand der Querwände b ≤ 7,2 m Wandlast bei Gebäuden mit bis zu zwei Geschossen: N ≤ 70kn/m, mit zwei bis vier Geschossen: N ≤ 150 kn/m Einbindelänge des Ankerblechs ≥ 14 cm (bei Ankerlänge 30 cm). Für größere Wandlasten bzw. bei 30 und 36,5 cm dicken Wänden gilt die beschriebene Regelausführung nicht. Technische Daten: Länge: 300 mm Breite: 20 mm Dicke: 0,7 mm Gewicht/Stück: 0,029Kg Material: Edelstahl A4 / Zul-Nr.: Z-17.1-711