


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Chlorwasserstoffsäure
ortho-Phosphorsäure
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
Bitte Beachten Sie:
Reparaturen an Heizung-und Lüftungsanlagen sowie Trinkwasserinstallationen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Um Personenschäden zu vermeiden, sind Montage, Erstinbetriebnahme, Reparatur, Wartung und andere Inspektionen erforderlich.
Eine professionelle Heizungs-, Lüftungs- und Gasinstallation ist nur durch qualifizierte Fachleute möglich.
Vertragsinstallationsfirmen)
Bei der Installation und Montage müssen die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Komponenten berücksichtigt werden.
Bei Wärmeerzeugern ist es häufig der Fall, dass nur die zugelassene Abgastechnik verwendet werden darf. Zur bestimmungsgemäßen Anwendung gehört die Einhaltung der Vorschriften.
Inspektions- und Wartungsbedingungen, die in den Spezifikationen des Herstellers enthalten und vorgeschrieben sind. Die Installation von Elektrogeräten mit Dreiphasen-Wechselstromanschluss (3/400V)
Es wird von einem anerkannten Fachbetrieb durchgeführt. Bei der Erstinstallation eines Gerätes mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW muss zusätzlich die Genehmigung des Netzbetreibers eingeholt werden.
Wir bitten Sie, unser Fachberaterteam bei Unklarheiten bezüglich Kompatibilität und Zulassung zu kontaktieren!
Zur Zahlung bieten wir Ihnen Folgende Möglichkeiten:
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Zur Lieferung Ihrer Ware haben Sie folgende Lieferanten zur Auswahl:
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