Der Verkäufer geht bei Waren, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Der Käufer versichert mit dem Kauf, mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass seine Angaben bezüglich seines Namens und seiner Adresse richtig sind. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Ware in Empfang nehmen.
Der Verkäufer weist den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen über 18 Jahre zu übergeben und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen.
Sofern nicht volljährige Personen unter Missachtung der in Absatz 1 genannten Altersgrenze Bestellungen veranlassen, widerruft der Verkäufer den Vertrag hiermit bereits jetzt vorsorglich gem. § 109 BGB. Die für unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften dem Verkäufer für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.
